Bettina M. Wiesmann
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Das Plenum

Die Versammlung aller Mitglieder des Hessischen Landtags nennt sich Plenum. Die reguläre Anzahl der Abgeordnetensitze beträgt 110. Durch die Ergebnisse der letzten Landtagswahl 2009 sind dazu acht Überhang- und Ausgleichsmandate gekommen. Derzeit gibt es daher 118 Abgeordnete im Landtag.

Plenarsitzung

Die Plenarsitzungen finden im Landtag statt. Es werden jährlich in der Regel zehn Sitzungsrunden einberufen. Diese umfassen zweieinhalb Tage einer Woche (Dienstag, Mittwoch und Donnerstag).

Die Sitzungsleitung hat der Präsident des Hessischen Landtags. Unterstützt wird er von den Vizepräsidenten und den Schriftführern.

Für die Plenarsitzungen wird eine Tagesordnung erstellt, auf der alle Punkte aufgelistet sind, die zwischen den Fraktionen besprochen werden sollen. Begonnen wird mit der Regierungsbefragung und der Fragestunde. Danach folgen in der Regel eine Regierungserklärung und Gesetzeslesungen. Dann werden Aussprachen zu den verschiedenen Initiativen der Fraktionen oder der Regierung abgehalten, an deren Ende meist über Beschlussempfehlungen abgestimmt wird.